Medizinisches Sachverständigengutachten
Um einen Behandlungsfehler zu beweisen, ist ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich, das einen ärztlichen Fehler feststellt.
Ergibt sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens. Für gesetzlich Versicherte können wir ein kostenfreies Gutachten über den Medizinischen Dienst – kurz MD – erstellen lassen. Sofern sich der Fall dafür eignet, empfehlen wir anderenfalls die medizinische Begutachtung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens oder die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens. Meist lässt sich erst nach Einsichtnahme der Behandlungsunterlagen abschließend beurteilen, welche Art der Begutachtung zu empfehlen ist, um einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler nachzuweisen.
Sobald uns das Gutachten vorliegt, setzen wir uns mit unseren Mandanten in Verbindung und beraten sie umfassend zur weiteren Vorgehensweise. Selbstverständlich stellen wir unseren Mandanten das Sachverständigengutachten auch zur Verfügung.