Irreführende Werbung einer Klinik mit ärztlichen Leistungen
Wirbt eine Klinik im Internet mit einer Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
29.11.2018
Wirbt eine Klinik im Internet mit einer Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, erweckt sie den Eindruck, über einen entsprechenden Facharzt zu verfügen. Die lediglich vereinzelte Hinzuziehung eines im Ausland tätigen Facharztes genügt in diesem Zusammenhang nicht. Somit täuschte die Klinik potentielle Patienten über die personelle Ausstattung. Die Werbung ist unlauter und daher zu unterlassen.
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12.06.2018 – 11 O 50/17