Keine Aussetzung des Haftungsverfahrens bei Verdacht auf Unterlagenfälschung
15.08.2019
Nach einem Beschluss des OLG Dresden kommt in Arzthaftungssachen eine Aussetzung mit Blick auf ein gegen den Arzt anhängiges Strafverfahren regelmäßig nicht in Betracht. Denn aus begleitenden Strafverfahren können keine Erkenntnisse erwartet werden, die so gewichtig sind, dass der Zivilrechtsstreit zunächst nicht weiter betrieben zu werden braucht.
Im vorliegenden Zivilverfahren vor dem OLG Dresden jedenfalls sollen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu einer angeblichen Verfälschung von Behandlungsunterlagen keinen Einfluss auf die Entscheidung des Zivilrechtsstreits haben, da der Gutachter durch angeblich nicht zutreffende bzw. fehlende Akteneinträge in seiner Begutachtung nicht beeinflusst worden sei.
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 15.08.2019 – 4 W 653/19
Isabel Bals
Offensichtlich waren die entsprechenden Einträge nicht für die Entscheidung des Gerichts relevant.