Krankenkasse darf die Patientenunterlagen verstorbener Versicherter einsehen
04.10.2018
Eine Krankenkasse hat auch ohne Schweigepflichtentbindung durch die Erben einer verstorbenen Versicherten einen Anspruch auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler gegenüber einem Krankenhaus oder Behandler. Der Patientenanspruch auf Einsicht der Behandlungsunterlagen steht nach dem Tod des Versicherten der Kasse zu, damit diese mögliche Ansprüche aus fehlerhafter Behandlung prüfen bzw. geltend machen kann. Es lag im Interesse der verstorbenen Versicherungsnehmerin, dass solche Ansprüche verfolgt werden können; sie hätte daher mutmaßlich ihre Einwilligung erteilt.
- veröffentlicht bei juris.de -