Schlichtungsgutachten ersetzt nicht gerichtlichen Sachverständigenbeweis

 18.06.2019

Das Gutachten einer medizinischen Schlichtungsstelle (zum Beispiel der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler in Düsseldorf) kann im Arzthaftungsprozess im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden. Dies führt aber weder zu einer Erhöhung der Darlegungslast des Patienten noch ist das Schlichtungsgutachten auf Beweisebene geeignet, den Sachverständigenbeweis zu ersetzen.

BGH, Beschl. v. 12.03.2019 - VI ZR 278/18