Schmerzensgeld

Arzthaftung-Aerztepfusch-Behandlungsfehler

Schmerzensgeld erhalten Sie für körperliche Beeinträchtigungen nach einem Behandlungsfehler oder Unfall

Das Schmerzensgeld ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll dem Geschädigten Genugtuung nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen.

Zur Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Neu ist die taggenaue Berechnungsmethode, die sich insbesondere bei langfristigen Gesundheitsschäden anbietet. Eine Berechnung nach der hergebrachten Methode, die auf bereits entschiedene Vergleichsfälle abstellt, kann bei einem kurzen Leidenszeitraum für den Patienten oder die Patientin günstiger sein. Die Heranziehung von amtlichen Schmerzensgeldtabellen ist aber vor allem deshalb zu kritisieren, weil oft die Vergleichbarkeit mit der Vorentscheidung nicht sicher beurteilt werden kann.

Wünschen Sie Beratung zur Höhe des Schmerzensgeldes?

Zur Einschätzung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:

  • ein Gedächtnisprotokoll
  • alle medizinischen Behandlungsunterlagen und Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit der vermuteten fehlerhaften Behandlung oder dem Unfall von den behandelnden Ärzten angefertigt wurden

Mehr Informationen über die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs finden Sie hier!

Sollen wir für Sie ein Schmerzensgeld durchsetzen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Lassen Sie sich telefonisch beraten!