Vertretung nach Verkehrsunfall
Haben Sie bei einem Verkehrsunfall einen Personenschaden erlitten?
Wir verhelfen unseren Mandanten nach einem Verkehrsunfall zu einer angemessenen immateriellen Entschädigung (Schmerzensgeld) und vermitteln Ansprechpartner im Rahmen der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Durch einen Verkehrsunfall entstehen den Geschädigten in der Regel erhebliche materielle Schäden, insbesondere Verdienstausfall, Haushaltshilfekosten, nicht erstattungsfähige Behandlungs- oder Pflegekosten, Zuzahlungen für Hilfsmittel und sonstiger sachlicher und personeller Mehraufwand infolge vermehrter Bedürfnisse.
Zur Durchsetzung dieser Ansprüche führen wir Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen streitige Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch.
Der Begriff Personenschaden ist weit gefasst: Auch eine vorübergehende physische oder psychische Beeinträchtigung stellt einen Gesundheitsschaden dar. Physische und psychische Gesundheitsschäden sind haftungsrechtlich gleichzustellen. Eine psychische Prädisposition ist unerheblich. Der Schädiger hat kein Recht, "einen Gesunden zu erwischen."