Anforderung der Behandlungsunterlagen

Krankenakte-aerztefehler

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Anforderung der Behandlungsunterlagen. Hierfür benötigen wir eine vollständige Auflistung der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte und Krankenhäuser, die im Zusammenhang mit der vermuteten fehlerhaften Behandlung oder dem Unfall Behandlungen durchgeführt haben.

Zu den Behandlungsunterlagen gehören auch alle bildgebenden und technisch-apparativen Befunde wie z.B. Röntgenbilder oder Laboruntersuchungen.

Nach Eingang prüfen wir die Behandlungsunterlagen auf Vollständigkeit und besprechen mit unseren Mandantinnen und Mandanten die verschiedenen Optionen für eine fachmedizinische Begutachtung.

Verzögert das Krankenhaus die Herausgabe von Behandlungsunterlagen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Lassen Sie sich telefonisch beraten!