Schmerzensgeld

Arzthaftung-Aerztepfusch-Behandlungsfehler

Das Schmerzensgeld ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll Geschädigten Genugtuung nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen.

Zur Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden. Die taggenaue Berechnungsmethode mit festen Tagessätzen, die sich für Patienten mit bleibenden Gesundheitsschäden angebieten und zu mehr Rechtssicherheit führen würde, hat sich nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht durchsetzen können. Die hergebrachte Methode stellt auf bereits entschiedene Vergleichsfälle mit ähnlichen Verletzungsmustern ab, die in amtlichen Schmerzensgeldtabellen aufgeführt sind.

Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Die folgenden Aspekte werden bei der Berechnung des Schmerzensgeldes u. a. herangezogen: Ausmaß der Verletzungen, mögliche Folgeschäden, Beeinträchtigung des privaten oder beruflichen Lebens, Alter der Geschädigten, Grad des Verschuldens, Mitverschulden seitens der Geschädigten, wirtschaftliche Situation der Beteiligten.

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