Kosten

Arzthaftung-Aerztepfusch-Behandlungsfehler

Wir berechnen unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und gewährleisten hierdurch die volle Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung. Zuzahlungen fallen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache an.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern bieten wir eine Abrechnung nach Stundenvergütung an oder eine Kombination aus pauschaler Vergütung und Erfolgshonorar.

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in geeigneten Fällen auch über die Möglichkeit einer externen Prozessfinanzierung.

Haben Sie Fragen zu den Anwaltskosten? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Lassen Sie sich telefonisch beraten!