Haftung wegen fehlerhafter Hüftprothese

Die Herstellerin und Importeurin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese ist wegen eines Produktfehlers zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € verurteilt worden. Eine Prothese hatte nach ihrer Implantation Metall aus dem Konusadapter abgegeben. Die Metallabscheidungen hatten beim Kläger zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu einer Revisionsoperation mit dem Austausch wesentlicher Prothesenteile geführt.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2020 – 14 U 171/18
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