Aufgrund der fehlerhaften Behandlung des auf ambulante Narkosen in zahnärztlichen Praxen spezialisierten Inhabers einer mobilen Anästhesie- und Notfallpraxis erkrankten vier Kinder an einer Sepsis. In keinem Fall leitete der Arzt, der die Symptome eines kritischen Schockzustands erkannte, Rettungsmaßnahmen ein. Eines der Kinder verstarb.
Der daraufhin Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde ihm untersagt, für die Dauer von drei Jahren den Arztberuf auszuüben.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben, weil das Landgericht die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes bzw. versuchten Mordes überspannt hat. Die Sache wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, um sich nun eingehender mit der Frage zu befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt hat oder sonst niedrige Beweggründe ausschlaggebend für sein Handeln waren, sodass eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommt.