Zur Bagatellisierung von Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwei Ärzten untersagt, für Brustvergrößerungen oder Lippenmodellierungen bei Jugendlichen zu werben. Die Betreiber einer Praxis für ästhetisch-plastische Chirurgie warben unter der Rubrik „Young Esthetics“ bei Instagram mit Hinweisen auf „prickelnde Augenblicke, knisternde Erotik und eine außergewöhnliche Ausstrahlung“ sowie auf „Verführung pur im selfie“ für Brustvergrößerungen und Lippenmodellierungen. „Nicht umsonst“ lasse sich „Kylie Jenner, die Schwester von Kim Kardashian, bereits seit dem zarten Alter von 17 Jahren die Lippen aufspritzen“.

Die Wettbewerbszentrale sah hierin anpreisende und irreführende Werbung und beanstandete unter anderem einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung. Die beworbenen Verfahren seien in den „Wellness“-Bereich gerückt und ihre Risiken bagatellisiert worden. Das Gericht hielt die Klage für begründet und erließ ein entsprechendes Anerkenntnisurteil.

Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 15.01.2020 – 2 06 O 360/19
- Entscheidung offenbar bisher nicht veröffentlicht -